7.1 Nach Vertragsschluss kann der Kunde den Vertrag nur schriftlich kündigen. Mit Ausnahme des in Absatz 2 beschriebenen Rechts des Kunden gilt die Änderung des Veranstaltungstermins auf Wunsch des Kunden als Stornierung, für die der Kunde die in Absatz 3 genannten Stornokosten schuldet.
7.2 Wenn die vom Kunden geplante Veranstaltung aus behördlichen Gründen aus Gründen der nationalen Sicherheit und/oder der nationalen Gesundheit nicht stattfinden kann, hat der Kunde das Recht, das Datum der Veranstaltung gemäß der Vereinbarung zu ändern, vorbehaltlich einer Rückerstattung von die dem Nutzer bereits entstandenen Kosten.
Möchte der Kunde dieses Recht nicht ausüben, schuldet er die Stornokosten gemäß Absatz 3.
7.3 Wird ein dem Nutzer erteilter Auftrag ganz oder teilweise, aus welchem Grund auch immer, storniert, ist der Kunde verpflichtet, dem Nutzer eine Entschädigung nach folgendem Schema zu zahlen, berechnet auf der Grundlage des Vertragspreises:
a. Im Falle einer Stornierung nach Bestätigung der Bestellung ist der Kunde verpflichtet, 10 % des Vertragspreises an den Nutzer zu zahlen;
B. Im Falle einer Stornierung weniger als 15 Werktage vor diesem Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, 25 % des Vertragspreises an den Nutzer zu zahlen;
C. Im Falle einer Stornierung weniger als 10 Werktage vor diesem Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, 50 % des Vertragspreises an den Nutzer zu zahlen;
D. Im Falle einer Stornierung weniger als 5 Werktage vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, 75 % des Vertragspreises an den Nutzer zu zahlen;
e. Im Falle einer Stornierung weniger als 3 Werktage vor dem genannten Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, 100 % des Vertragspreises an den Nutzer zu zahlen.